Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.aalen.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Aalen. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular benutzen.
Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 7. September 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadt Aalen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Im nachfolgenden Abschnitt Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie uns über ein Online‐Formular eine Nachricht zum Thema senden. Wir werden zeitnah darauf reagieren. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.